Nachdem Hans und Sophie Scholl verhört wurden, brach man sie vor Gericht. Der Vorsitzende Richter Roland Freisler verurteilte Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst in einem Schauprozess in dem Volksgerichtshof zum Tode. Ihre Anklage bezog sich auf landesverräterische Feindesbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat und Wehrkraftsversetzung. Alle drei wurden am 22. Februar 1943 im Gefängnis Stadelheim durch die Guillotine getötet.