Nachdem Hans und Sophie Scholl verhört wurden, brachte man sie vor das Gericht. Der Vorsitzende Richter Roland Freisler verurteilte Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst in einem Schauprozess in dem Volksgerichtshof zum Tode. Bevor sie starben, eilten Robert und Magdalena Scholl nach München. Hans und Sophie konnten sich von ihren Eltern verabschieden. Christoph Probst war diese Möglichkeit nicht gewährt, da seine Familie es nicht rechtzeitig schaffte. Ihre Anklage bezog sich auf landesverräterische Feindesbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat und Wehrkraftsversetzung. Alle drei wurden am 22. Februar 1943, nur wenige Stunden nach Verkündung des Urteils, im Gefängnis München- Stadelheim durch die Guillotine getötet.
Kurz vor seiner Ermordung rief Hans Scholl eines seiner berühmten Zitate. „Es lebe die Freiheit!“.